Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nebenkosten

Evtl. erforderliche Nebenkosten (Plankopien, Fotokopien, Druckunterlagen und Unteraufträge, z. B. an Architekten, Ingenieure, Grafiker u. a.) werden auf Nachweis abgerechnet. Telekommunikationskosten, Sekretariatsarbeiten und Kopierkosten bis zur 5-fachen Ausfertigung des Beratungsberichts sind im üblichen Umfang im Honorar enthalten. Für darüberhinausgehende Aufgaben sind im Einzelfall Sondervereinbarungen zu treffen.

Tagegelder

Spesen/Tagesspesen werden auf Nachweis bzw. gemäß den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien, in Rechnung gestellt.

Übernachtungen

Werden Übernachtungen im Betrieb gewährt, so entfällt eine Berechnung von Übernachtungskosten. In anderen Fällen werden die tatsächlichen Übernachtungskosten gemäß Einzelnachweis in Rechnung gestellt.

Fahrtkosten

Die tatsächlichen Fahrtkosten zum Beratungsort sind vom Auftraggeber zu ersetzten. Dies umfasst bei Nutzung eines PKW je gefahrenem Kilometer € 0,80 bei Nutzung der Bahn die Ticketkosten für ein 1. Klasse- Ticket, bei Nutzung eines Flugzeuges die für ein Ticket der Economy-Class, sowie etwaige Transportkosten (Taxi, Mietwagen etc.)Für die Bemessung der Fahrtkosten wird die kürzeste Entfernung zwischen dem Unternehmenssitz  des Beraters und dem Beratungsort zu Grunde gelegt. Das Reisemittel wird in Abhängigkeit von der Reisedauer und dem tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwand gewählt. Die hierbei für eine Bahn- und Flugreise, sowie den Transfer entstehenden Kosten werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Nichtabnahme

Bei Nichtabnahme von vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz.  Das Beratungsunternehmen berechnet für den entstandenen Zeitaufwand € 100 pro Stunde und die entstandenen Reisekosten gemäß den genannten Sätzen zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Nichtabnahme entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

Beanstandungen

Eventuelle Beanstandungen des Auftraggebers sind innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Beratung gegenüber dem Beratungsunternehmen schriftlich vorzubringen. Der Auftraggeber kann auf Grund eigener Forderungen gegenüber dem Beraterhonorar weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, noch mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind gerichtlich anerkannt oder zwischen den Parteien unstreitig.

Verschwiegenheitspflicht

Das Beratungsunternehmen ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die zur Kenntnis genommenen Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers, an vom Auftragnehmer zu benennenden Personen, Institutionen (z. B. Banken o. ä.) im vereinbarten Umfang weitergegeben werden (Benennung von Referenzen).

Unterauftragnehmer

Für die Arbeit von Unterauftragsnehmern übernehmen wir keine Haftung. Die Berater vermitteln nur einen Kontakt und sind, bei Bedarf, bei den Verhandlungen behilflich. Mit den Unterauftragsnehmern wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Somit gelten im Leistungsbereich des Unterauftragsnehmers dessen allgemeine Geschäftsbedingungen.

Haftungsausschlussklausel

Die vom Beratungsunternehmen verarbeiteten Daten, Informationen und Empfehlungen beruhen auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünften und werden ohne Gewähr abgegeben. Die Beratungen werden nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig und frei von Geschäftsinteressen Dritter, durchgeführt.

Rechtsansprüche gegenüber dem Berater, dem Beratungsunternehmen können daraus nicht abgeleitet werden. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt gelten.

Gerichtsstand/Nebenabsprachen

Als Gerichtsstand wird Tettnang vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der niedrigen Bestimmung möglichst nahekommt. Das gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke.

Stand Mai 2022

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